Das Berliner Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin.
Wir haben deshalb eine einmalige Gelegenheit:
Die direkte Beteiligung der Bürger*innen über unsere Genossenschaft. Für Teilhabe, Mitbestimmung und langfristigen Klimaschutz in unserer Stadt!
Das Berliner Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin.
Wir haben deshalb eine einmalige Gelegenheit:
Die direkte Beteiligung der Bürger*innen über unsere Genossenschaft. Für Teilhabe, Mitbestimmung und langfristigen Klimaschutz in unserer Stadt!
Energienetze gehören nicht nur in die Hand der Bürgerinnen und Bürger, sie sind der Schlüssel für den Aufbau eines zukunftsweisenden Energiesystems. Soll die dezentrale, urbane Energiewende in Berlin gelingen, brauchen wir soziale Innovationen im Netzbetrieb. Deshalb stehen wir für die genossenschaftliche Beteiligung am Berliner Stromnetz!
Wenn der Umstieg auf eine 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung gelingen soll, braucht es vor allem die Bürger*innen für den Ausbau der Photovoltaik auf privaten Dächern. Mit unserer Bürgergenossenschaft wollen wir diese Stimme in den Netzbetrieb einbringen und so die Energiewende konkret mitgestalten.
Der Betrieb des Berliner Stromnetze wirft Millionengewinne ab. Diese sollen nicht nur regional wirksam werden, sondern im Sinne des Klimaschutzes investiert werden. Wir wollen, dass sich Bürger*innen über unsere Genossenschaft direkt am Netzbetrieb beteiligen können. Damit übernehmen wir gemeinsam energiepolitische und wirtschaftliche Verantwortung. Das sichert nicht nur Teilhabe und Mitbestimmung im Sinne der Energiewende, sondern so können wir Überschüsse aus dem Netzbetrieb gezielt in den Aufbau regenerativer Energien investieren.
Das größte Stromnetz Deutschlands mit wirkungsvoller, direkter Bürgerbeteiligung durch unsere Genossenschaft! Eine einmalige Gelegenheit. Dabei sorgen wir für den nachhaltigen Ausbau des Stromnetzes auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin. Wir setzen ein starkes und weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und zukunftsfähige Energieversorgung und geben wichtige Impulse auch über die Grenzen Berlins hinaus.
Vor 10 Jahren ist die BürgerEnergie Berlin gestartet, um das Stromnetz gemeinsam mit dem Land Berlin vom Energiekonzern Vattenfall zu übernehmen.
Seit Juli 2021 ist das Netz in der Hand des Landes Berlin. Die rot-rot-grüne Landesregierung muss jetzt auch ihrem Anspruch aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden: Die genossenschaftliche Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz.
Wir sorgen dafür, dass dieses Versprechen umgesetzt wird – Öffentliche Hand und Bürgerhand: Hand in Hand!
Verhandlungen sind zäh und ein Stromnetz kostet viel Geld. Aber wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen, haben wir eine starke Stimme. Je mehr Menschen uns unterstützen, desto größer sind unsere Chancen für eine direkte Beteiligung am Netz.
Und mit vielen kleinen und größeren Beträgen können wir gemeinsam das nötige Eigenkapital für unsere Beteiligung aufbringen.
Aktuell bringen sich schon über 3.000 Menschen für unser Ziel einer direkten Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz ein.
Als Mitglied unserer Genossenschaft BürgerEnergie Berlin bist du sofort dabei. Jedes Mitglied hat eine Stimme und alle Mitglieder zusammen tragen das Risiko unserer Projekte.
Werde Teil unserer Gemeinschaft!
Die BürgerEnergie Berlin möchte sich am Stromverteilnetz des Landes Berlin beteiligen. Es besteht aus 35.000 km Erdkabeln, 1000 km Freileitungen und den entsprechenden Masten, sowie der zugehörigen Infrastruktur aus Transformatoren und Umspannstationen auf knapp 900 km² geografischer Fläche.
Als Mitglied der BürgerEnergie Berlin!
Alle Mitglieder stellen Geld zur Verfügung und so bringen wir gemeinsam das für die direkte Beteiligung der Bürger*innen nötige Kapital zusammen.
Im zukünftigen Energiesystem werden die Stromverteilnetze eine zentrale Rolle spielen. Wenn der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingen soll, muss das Berliner Stromnetz schon heute darauf ausgerichtet werden. Außerdem erwirtschaften Stromnetze Millionengewinne. Diese sollen der Energiewende und den Bürgern zugute kommen und in der Region wirksam werden. Berlin gewinnt mit dem Stromnetz in Bürgerhand eine wertvolle Anlage der Daseinsvorsorge und der regionalen Wertschöpfung.
Mit einer direkten Beteiligung an unserem Stromnetz treiben wir die Mitgestaltung in der Energielandschaft voran, damit wir Bürger*innen über die zukünftige Energieversorgung mitentscheiden können.
Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es einbringt.
Ein– und Austritte sind bei Genossenschaften – anders als bei anderen Rechtsformen – ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Dadurch können problemlos auch viele kleine Anteilseigner*innen beteiligt werden. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des inneren Wertes, d.h. die Anteile können im Wert nicht über die ursprünglich eingezahlte Summe steigen. Das Unternehmen kann dadurch langfristig arbeiten.
Gleichzeitig ist die Genossenschaft ein schlagkräftiges Wirtschaftsunternehmen, das sich besonders im Energiebereich bewährt hat.
In der Energiewirtschaft gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Aufgaben: Produktion, Vertrieb (Verkauf) und Verteilung von Energie. Der Netzbetreiber ist ausschließlich für die Verteilung der Energie zuständig.
Damit die Energieversorgung sicher und zuverlässig möglich ist, muss der Netzbetreiber das Netz warten, Störungen beheben, regelmäßig erneuern und ggf. auch ausbauen.
Darüber hinaus ist er aber auch in alle Projekte eingebunden, wenn Energie in das Netz eingespeist wird. Dies ist z.B. bei jeder Photovoltaik-Anlage der Fall, wenn auf Berliner Dächern Sonnenenergie produziert wird. Für den geplanten Ausbau Berlins zur SolarCity kommt dem Netzbetreiber deshalb eine besondere Rolle zu diesen Prozess möglichst niederschwellig und effizient zu unterstützen.
Weitere wichtige Rollen übernimmt der Netzbetreiber in der Verknüpfung mit anderen Energiesektoren: z.B. beim Umstieg auf Elektromobilität, denn auch der Aufbau der Ladeinfrastrutur muss mit dem Netzbetrieb Hand in Hand gehen oder im Wärmesektor, wenn Wärmeangebote elektrisch zur Verfügung gestellt werden.
Das Verteilnetz ist das Stromnetz der niedrigsten Spannungsebene. Über das Stromverteilnetz sind die Endverbraucher, also die einzelnen Haushalte, an die Netze der höheren Spannungsebenen angebunden und werden mit Elektrizität versorgt.
Die Verteilnetze gewinnen im Rahmen der Energiewende zunehmend an Bedeutung, da die Form der Energieversorgung umgestellt werden soll: In Zukunft wird Strom nicht mehr in wenigen großen fossilen Kraftwerken produziert, sondern entsteht in vielen kleinen Anlagen, dort wo gerade die Sonne scheint oder der Wind weht. Diese dezentralen Anlagen können oft nah an den Verbraucher*innen angesiedelt werden und speisen den Strom direkt in das Verteilnetz ein. Bei großen Kraftwerken muss der Strom dagegen meist über größere Entfernungen transportiert werden. Damit ändert sich ebenfalls die Rolle des Netzbetreibers: Er ist nicht länger nur Dienstleister, der Strom von A nach B leitet, sondern kann eine aktive Gestaltungsrolle einnehmen, indem er Engpässe und Überkapazitäten ausgleicht. Hierzu müssen Speicher, Erzeugungs– und Verbrauchskapazitäten gezielt eingesetzt und das Netz so intelligent umgestaltet werden, dass es den Bedürfnissen der Erneuerbaren Energien entspricht.
Wenn die Energiewende nicht an den Stromnetzen scheitern soll, braucht es intelligente Netzbetreiber, die mit aller Kraft die Einspeisung von Erneuerbaren fördern und Netzsysteme zukunftsweisend optimieren.
Die Einnahmen eines Netzbetreibers setzen sich aus den sogenannten Netznutzungsentgelten zusammen, die jede/r Verbraucher*in mit der Stromrechnung zahlt. Momentan machen die Netznutzungsentgelte für Privathaushalte etwa 25 Prozent des Strompreises aus. Da ein Stromnetz ein natürliches Monopol, der Netzbetrieb also ein wettbewerbsfreier Markt ist, werden die Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur reguliert. Diese legt fest, welche Kosten die Netzbetreiber auf die Endverbraucher*innen umlegen können, wie hoch also entsprechend die Netzentgelte angelegt sein dürfen. Mit den Netznutzungsentgelten finanziert der Netzbetreiber dann die Instandhaltung des Netzes und Investitionen inkl. entsprechender Fremdkapitalkosten. Zusätzlich genehmigt die Bundesnetzagentur, dass jeder Netzbetreiber aus den Netzentgelten eine Eigenkapitalrendite erzielen darf. Derzeit liegt die genehmigte Rendite für Verteilnetzbetreiber im Durchschnitt bei fünf bis sieben Prozent.
Das Berliner Stromverteilnetz ist im Eigentum der »Stromnetz Berlin GmbH«. Das Unternehmen wurde nach der Zustimmung zum Rückkauf durch das Berliner Abgeordnetenhaus im Juni 2021 eine Tochtergesellschaft des Landes Berlin.
Zuvor lag die Eigentümerschaft zu einhundert Prozent beim Energiekonzern Vattenfall Europe, der sich im Oktober 2020 zum Verkauf an das Land Berlin entschlossen hat.
Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Bundesnetzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die tatsächliche Rendite wird maßgeblich abhängig sein vom Kaufpreis des Netzes, der zwischen dem Land Berlin und Vattenfall ausgehandelt wird.
Wenn die BEB – BürgerEnergie Berlin – am Netz beteiligt wird, stehen ihr anteilig Gewinne aus dem Netzbetrieb zu. Wer als Mitglied unserer Genossenschaft die Beteiligung am Stromnetz unterstützt, soll auch über Ausschüttungen an Gewinnen beteiligt werden. Über die Verwendung von Überschüssen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.
Unser Ziel heißt: Echte Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz über unsere Genossenschaft.
Wir wollen eine kommunale Partnerschaft mit dem Land Berlin für den Stromnetzbetrieb. Eine alleinige Rekommunalisierung halten wir jedoch für nicht ausreichend, um den ökologischen und nachhaltigen Netzbetrieb sicherzustellen. Die Entscheidungen über Netzbetrieb und Gewinnverwendung lägen in diesem Fall größtenteils im Ermessen von Senat und Verwaltung. Es bestünde die Gefahr, dass sie den politisch-taktischen Zielen der Landespolitik unterworfen würden. Die im politischen Tagesgeschäft relevanten Zeithorizonte von einer oder zwei Legislaturperioden hätten im Zuge von Wahlkämpfen unter Umständen eine größere Bedeutung als die Verfolgung langfristiger Ziele hinsichtlich Nachhaltigkeit und Daseinsvorsorge.
Auch eine erneute Privatisierung in Zeiten knapper Kassen könnte nicht ausgeschlossen werden. Daher braucht es auch die Beteiligung einer Bürgergenossenschaft am Stromnetz.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – als Miteigentümerin am Stromnetz kann sicherstellen, dass die politischen Ziele nicht aus dem Blickfeld des Netzbetreibers verschwinden, sondern konsequent umgesetzt werden. Daneben kann die direkte finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am Kauf des Stromnetzes eine Belastung des Berliner Haushaltes deutlich verringern. Wir können so maßgeblich zur Finanzierung des Netzkaufs beitragen und gleichzeitig die Akzeptanz und die politischen Voraussetzungen für ein Netz in Bürgerhand schaffen.
Dieses stemmen wir gemeinsam – indem viele Bürger*innen Mitglied unserer Genossenschaft werden.
Bei der Finanzierung einer Netzbeteiligung wird von einer Eigenkapitalquote von maximal 40 Prozent ausgegangen, etwa 60 Prozent des Kaufpreises können durch zusätzliche Kredite finanziert werden. Entsprechend verringert sich auch der Anteil des Eigenkapitals, den wir beisteuern, auf einen Bruchteil.
Der Preis für die von uns angestrebte direkte Beteiligung der Bürger*innen am Netz ist abhängig davon, mit welcher Summe das Land Berlin das Netz von Vattenfall übernimmt und welche Höhe der Beteiligung wir mit dem Land Berlin aushandeln können.
Momentan beteiligen sich über 2.500 Personen finanziell für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen über unsere Genossenschaft. Sie haben gemeinsam bereits mehr als 11 Millionen Euro dafür bereitgestellt haben. (Stand: Oktober 2020)
Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.
Aktuelle Informationen zum Stand der Kampagne zur genossenschaftlichen Beteiligung am Stromnetz findest du unter dem Menüpunkt »Informieren«, auf der Facebook-Seite der BEB – BürgerEnergie Berlin – und selbstverständlich im direkten Kontakt mit uns.
Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu.
Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. Für die Aufstockung deiner Anteile benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Anteile. Die Angabe deiner Mitgliedsnummer ist nicht nötig.
Wenn du bereits Genossenschaftsmitglied bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen. Damit sicherst du uns verbindlich zu im Falle einer Beteiligung am Berliner Stromnetz weitere Anteile zu zeichnen – aber erst dann. Nutze dafür bitte ebenfalls die Aufstockererklärung und sende uns das unterzeichnete Formular per Post zu.
Als Genossenschaftsmitglied gibt es zusätzlich die Möglichkeit, Optionen zur Verfügung zu stellen. Sie sind eine verbindliche Zahlungszusage, sollte die BEB – BürgerEnergie Berlin – am Berliner Stromnetz beteiligt werden. Bei dieser sogenannten Option bleibt das Geld also erst einmal auf deinem eigenen Konto und du verpflichtest dich, es uns erst zu dem Zeitpunkt und nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn wir es für eine Beteiligung am Stromnetz brauchen.
Du erhältst also entsprechend der Höhe der von dir zugesagten Gelder Genossenschaftsanteile der BEB. Du kannst also keine Option zur Verfügung stellen, ohne Mitglied zu sein. Um eine Option auszustellen, fülle einfach das entsprechende Feld auf dem Beitrittsformular aus.
Wer einen Teil eines Stromnetzes erwirbt, besitzt einen soliden Gegenwert. Entsprechend krisensicher ist die Investition in ein Netz. Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Netzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – wird bei einer Beteiligung am Netz anteilig an den Gewinnen am Netzbetrieb beteiligt. Wer sich mit uns über unsere Genossenschaft einbringt, soll auch über Ausschüttungen davon profitieren. Über diese Ausschüttungen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.
Übrigens wollen nicht nur Bürger*innen in Stromnetze investieren: Auch große, strategische Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen suchen oft Anlagemöglichkeiten in diesem Bereich, da hier in der Regel stabile Gewinne bei sehr geringen Risiken zu erwarten sind.
Ja. Auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen etc., können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Sie erwerben genau wie natürliche Personen Anteile und nehmen ihre Rechte in der Genossenschaft durch eine Vertreter*in wahr.
Der Kaufpreis für das Netz wird zwischen dem alten Netzinhaber, also Vattenfall, und dem Land Berlin als Käufer ausgehandelt. Als Grundlage dient ein Gutachten, welches das Stromnetz im Detail bewertet. Ein genauer Preis ist derzeit noch nicht beziffert. Es gibt sehr unterschiedliche Schätzungen über den Wert des Netzes, die von knapp einer bis zu drei Milliarden Euro reichen.
Der Preis für die von uns angestrebte direkte Beteiligung der Bürger*innen am Netz ist abhängig davon, mit welcher Summe das Land Berlin das Netz von Vattenfall übernimmt und welche Höhe der Beteiligung wir mit dem Land Berlin aushandeln können.
Je mehr Menschen uns bei unserem Ziel als Mitglieder unterstützen, desto mehr können wir erreichen!
Bei der Finanzierung einer Netzbeteiligung wird von einer Eigenkapitalquote von maximal 40 Prozent ausgegangen, etwa 60 Prozent des Kaufpreises können durch zusätzliche Kredite finanziert werden. Entsprechend verringert sich auch der Anteil des Eigenkapitals, den wir beisteuern, auf einen Bruchteil.
Nein. Wenn die BürgerEnergie Berlin mit einer Beteiligung am Stromnetz erfolgreich ist, sind wir Mitbetreiber des Verteilnetzes von Berlin. Dieses Netz besteht zum größten Teil aus Erdkabeln, die Strom mit niederer Spannung transportieren. Entsprechend werden wir keine neuen oberirdischen Hochspannungsleitungen oder Stromtrassen quer durch die Stadt bauen müssen. Außerdem ist die Förderung der erneuerbaren Erzeugung nicht nur mit dem Ausbau der Netze, sondern vielmehr mit der intelligenten Organisation und Optimierung der bestehenden Infrastruktur verbunden.
Für die Stromverbraucher in Berlin ändert sich erst einmal wenig: Wenn wir uns am Stromnetz beteiligen, sind wir Partner im Stromnetzbetrieb. Das bedeutet, dass jede/r Berliner*in bei seinem Stromanbieter bleibt, auch wenn das Netz dem Land Berlin und unserer Genossenschaft gehört. Genauso wird ein Wechsel des Netzbetreibers keine Auswirkungen auf den Strompreis haben. Der Teil des Strompreises, auf die der Netzbetreiber einen Einfluss hat, ist streng reguliert und kann (und soll) nicht einfach erhöht oder gesenkt werden.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – tritt mit vielen verschiedenen Projekten für den Klimaschutz in Berlin ein. Unsere Genossenschaft wird deshalb unabhängig von einer Beteiligung am Stromnetz weiterhin aktiv sein. Das Ziel einer bürgereigenen und nachhaltigen Energieversorgung in Berlin können wir nur mit vielen Mitstreiter*innen erreichen.
Sollten wir uns nicht am Stromnetz beteiligen können, hat dies keine direkte Wirkung auf die Genossenschaftsanteile. Diese bleiben wie gehabt im Besitz der Mitglieder und können für andere Klimaschutzvorhaben der BEB eingesetzt werden. Mitglieder haben in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb kurzer Zeit aus der Genossenschaft auszutreten und sich ihre Geschäftsanteile ausbezahlen lassen.
Alle Fragen und Antworten zur BürgerEnergie Berlin haben wir auf der Seite zur Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zusammengefasst.
Treugeber*in zu werden ist seit dem Herbst 2020 nicht mehr vorgesehen, sondern ist ein Element aus den Startjahren unseres Engagements für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz. Bitte unterstütze uns direkt als Mitglied in unserer Genossenschaft!
Als Treugeber*in bist du nicht unmittelbar Mitglied der Genossenschaft, sondern zahlst erst einmal nur Geld auf ein unabhängig von der BEB – BürgerEnergie Berlin – bestehendes Treuhandkonto ein. Gleichzeitig verpflichtest du dich, Mitglied der BEB zu werden, wenn es zu einer Beteiligung am Stromnetz kommt. Gelingt uns die Beteiligung am Stromnetz, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto in Genossenschaftsanteile umgewandelt und alle Treugeber*innen werden Mitglieder der BEB. Kommt die Beteiligung am Stromnetz nicht zustande, werden die Gelder an die Treugeber*innen vollständig zurückgezahlt und die Absichtserklärung zur Mitgliedschaft in der Genossenschaft verfällt. Die Mindesteinlage für Treugeber*innen beträgt 500 EUR (entspricht fünf Genossenschaftsanteilen).
Die GLS Treuhand e.V. ist Treuhänderin der BürgerEnergie Berlin.
Sie ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die ihr Geld sinnvoll einsetzen möchten, mit gemeinnützigem Engagement und sozialem Unternehmertum zusammenbringt. Das Aufgabenfeld der GLS Treuhand bewegt sich in den Bereichen Stiften, Schenken und Vererben. Sie betreibt eigene Zukunftsstiftungen und ist Treuhänderin zahlreicher Stiftungen und Stiftungsfonds.
Die Treugeber*innen erhalten für die Treugelder keine Zinsen. Die Zinsen, die auf dem Treuhandkonto entstehen, werden für die anfallenden Verwaltungsarbeiten (Erfassung der Daten, Verwaltung der Konten und ggf. Rückabwicklung der Gelder) verwendet. Bei den momentan üblichen Niedrigzinssätzen wird auch der Großteil der Zinsen für diese Verwaltungsarbeiten benötigt werden. Sollten darüber hinaus Zinsen anfallen oder sollte das Zinsniveau insgesamt ansteigen, werden die Erträge daraus in die „Stiftung Neue Energie“ der GLS Treuhand fließen, die Projekte für eine nachhaltige, atomstromfreie Energieversorgung in Bürgerhand fördert.
Kommt es zu einer Beteiligung am Stromnetz, werden die Treugelder in Genossenschaftsanteile der BürgerEnergie Berlin umgewandelt. Alle Treugeber*innen werden vorab darüber informiert. Jedes Mitglied wird entsprechend der Höhe seiner eingezahlten Beiträge an der Gewinnausschüttung der Genossenschaft beteiligt.
Wenn du bereits Treugeber*in bist, kannst du deine Treugelder ganz einfach aufstocken, indem du einen weiteren Treuhandvertrag ausfüllst. Nutze dafür das allgemeine Treuhand-Formular und sende es unterschrieben per Post an die GLS Treuhand e.V.. Die Mindestsumme für eine Aufstockung der Treugelder beträgt 500,00 Euro. Bitte vermerke auf dem Formular, dass du bereits Treugeber*in bist. Für die Aufstockung der Treugelder benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Treugelder. Die Angabe deiner Bearbeitungsnummer ist nicht nötig.
Wenn du bereits Treugeber*in bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen, ohne weitere Treugelder einzuzahlen. Auch hierfür kannst du den allgemeinen Treuhandvertrag nutzen. Gib in diesem Fall bitte deine persönlichen Daten sowie den gewünschten Betrag für die zusätzliche Option an und mache auf dem Vertrag deutlich, dass du bereits Treugeber*in bist. Bitte sende das unterschriebene Formular per Post an die GLS Treuhand e.V..
Ja. Du kannst Mitglied werden, obwohl du schon Treugeber*in bist und uns ggf. auch schon Optionen zur Verfügung gestellt hast. Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du schon jetzt auch die laufenden Projekte der BEB – BürgerEnergie Berlin.
Wenn es zu einer Beteiligung der BEB am Berliner Stromnetz kommt, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto als weitere Genossenschaftsanteile der bereits bestehenden Mitgliedschaft zugeordnet.
Wenn ein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB – BürgerEnergie Berlin – am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist und sicher gestellt ist, dass die Beteiligung vollzogen werden kann (also entsprechende Kredite zur Verfügung stehen), dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die BEB auszahlen. Die BEB wird damit alle Treugeber*innen als Mitglieder in die Genossenschaft aufnehmen. Die auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträge werden dann in Geschäftsanteile der BürgerEnergie Berlin umgewandelt.
Die Verwaltung und Anlage der Treugelder nimmt der Treuhänder, die GLS Treuhand, vor. Sie hat sich verpflichtet, die Gelder auf Tages– und Festgeldkonten der GLS Bank anzulegen. Die GLS Bank gehört dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und dessen Einlagensicherungseinrichtung an. Die Treugelder sind zu 100% über diesen Sicherungsfonds gesichert. Darüber hinaus gelten für die Konten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Anlagekriterien der GLS Bank.
Gleiches gilt auch für die Gelder, die als Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Sie werden auf Tages– und Festgeldkonten der GLS Bank angelegt.
Wenn der Vorstand der BEB – BürgerEnergie Berlin – dem Treuhänder mitteilt, dass kein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist oder zustande kommen wird, dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die Treugeber zurückzahlen. Dies wird er innerhalb einer Frist von zwei Monaten tun. Die Treugeber werden in diesem Fall nicht Genossenschaftsmitglieder der BEB, es entstehen dann auch keine weiteren Kosten oder Pflichten.
Für die Kündigung des Treuhandvertrags gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Rückzahlung der Treugelder erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der GLS Treuhand zu erfolgen.
Adresse:
GLS Treuhand e.V.
44774 Bochum