Stromnetz: Vattenfall erstreitet Verlängerung

Das Landgericht Berlin gibt mit dem Urteil vom 07.11.2019 dem Antrag von Vattenfall auf einstweilige Verfügung statt. Damit kann die Vergabeentscheidung des Stromnetzes an den Landesbetrieb Berlin Energie vorerst nicht umgesetzt werden. Die Rekommunalisierung des Stromnetzes mit einer direkten Bürgerbeteiligung durch unsere Genossenschaft liegt daher vorerst auf Eis.



Das Landgericht Berlin hat dem Antrag auf einstweilige Verfügung des Energiekonzerns Vattenfall stattgegeben. Nachdem im März 2019 der Altkonzessionär bei der Neuvergabe der Netzkonzession unterlegen war, zweifelte Vattenfall in der Folge die Rechtmäßigkeit der Entscheidung an.
Das Landgericht bestätigte viele dieser Rügen, die unter anderem die Eignung des Bieters Berlin Energie in Frage gestellt haben, formale Frages des Verfahrens betrafen und die Anwendung des Kriterienkataloges bemängelten. Die juristische Überprüfung der Vergabeentscheidung wird mit dem Urteil in erster Instanz wahrscheinlich noch nicht abgeschlossen sein, da eine Berufung gegen dieses Urteil möglich ist.





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Hintergrund

Die BürgerEnergie Berlin setzt sich ein für Teilhabe und Mitbestimmung am Berliner Stromnetz. Gemeinsam mit dem Land Berlin wollen wir den zukünftigen Netzbetrieb organisieren und über unsere Genossenschaft eine direkte Bürgerbeteiligung ermöglichen. So erreichen wir Transparenz und Mitsprache bei der energiepolitischen Ausrichtung des Netzbetriebes, investieren die Gewinne aus dem Netzbetrieb in nachhaltige lokale Energieprojekte und sichern Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg.

Die Vergabeentscheidung im März 2019 zu Gunsten des Landesbetriebes Berlin Energie war dafür ein wichtiger Schritt. Die damit eingeleitete Rekommunalisierung ist die Grundlage für die rot-rot-grüne Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen: Die Rekommunalisierung des Netzes mit direkter Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft.




Wir streiten weiter für ein Netz in Bürgerhand!

Unser Engagement für eine direkte Bürgerbeteiligung am Berliner Stromnetz lebt stark von der ehrenamtlichen Arbeit im Team der BürgerEnergie Berlin und vielen kleinen oder größeren Förderbeiträgen für unsere Verwaltungskosten.

Helfen Sie mit, damit wir uns weiterhin für ein Stromnetz mit Bürgerbetreiligung einsetzen können!









Wie geht es jetzt weiter?

Im Anschluss an die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts steht es der Vergabestelle des Landes Berlin offen,  Rechtsmittel gegen das Urteil einzusetzen. Diese Rechtsmittel wurden genutzt, so dass im nächsten Schritt die Berufung vor dem Kammergericht Berlin ansteht. Über die Berufungsinstanz hinaus sind keine weiteren juristischen Schritte möglich.
Mit einem Urteil des Kammergericht wird erst im Herbst 2020 zu rechnen sein. Die mündliche Verhandlung ist derzeit angesetzt für den 24.09.2020. Bis dahin wird Vattenfall als Altkonzessionär das Netz weiterhin betreiben, die jährlichen Millionengewinne einstreichen und den Übergang des Netzes in die Hände der Berlinerinnen und Berliner weiter verschleppen.