Das Landgericht Berlin gibt mit dem Urteil vom 07.11.2019 dem Antrag von Vattenfall auf einstweilige Verfügung statt. Damit kann die Vergabeentscheidung des Stromnetzes an den Landesbetrieb Berlin Energie vorerst nicht umgesetzt werden. Die Rekommunalisierung des Stromnetzes mit einer direkten Bürgerbeteiligung durch unsere Genossenschaft liegt daher vorerst auf Eis.