Wenn der Vorstand der BEB – BürgerEnergie Berlin – dem Treuhänder mitteilt, dass kein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist oder zustande kommen wird, dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die Treugeber zurückzahlen. Dies wird er innerhalb einer Frist von zwei Monaten tun. Die Treugeber werden in diesem Fall nicht Genossenschaftsmitglieder der BEB, es entstehen dann auch keine weiteren Kosten oder Pflichten.