In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.