Wer ist die BürgerEnergie Berlin?

Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

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Wie werden Gewinnausschüttungen der BürgerEnergie Berlin versteuert?

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, …

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Wie werden Genossenschaftsanteile steuerlich behandelt?

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

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Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin? Kann ich für meine Kinder Anteile erwerben?

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte. Sobald dein Kind 18 …

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Kann ich meine Genossenschaftsanteile wieder kündigen oder verkaufen?

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

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Was geschieht mit der Genossenschaft und meinen Geschäftsanteilen, wenn die Netzbeteiligung nicht zustande kommt?

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – tritt mit vielen verschiedenen Projekten für den Klimaschutz in Berlin ein. Unsere Genossenschaft wird deshalb unabhängig von einer Beteiligung am Stromnetz weiterhin aktiv sein. Das Ziel einer bürgereigenen und nachhaltigen Energieversorgung in Berlin können wir nur mit vielen Mitstreiter*innen erreichen. Sollten wir uns nicht am Stromnetz beteiligen können, hat …

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Hafte ich als Genossenschaftsmitglied mit meinem Privatvermögen?

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

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Was passiert mit Gewinnen und Verlusten der BürgerEnergie Berlin?

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen …

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Welche Rechte und Pflichten habe ich als Genossenschaftsmitglied?

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen …

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