Wir laden alle Mitglieder unserer Genossenschaft herzlich ein, am 21.11.24 ab 18:00 Uhr an der außerordentlichen Generalversammlung teilzunehmen.
Nachruf auf Dr. Michael Sladek
Dr. Michael Sladek, unser Mitgründer und langjähriger Vorstand der Elektrizitätswerke Schönau, ist am 24. September 2024 nach schwerer Krankheit in Schönau im Schwarzwald verstorben. Dieser Verlust schmerzt uns sehr. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie.
11.06.2024: Generalversammlung der BürgerEnergie Berlin
Die diesjährige Generalversammlung der BürgerEnergie Berlin eG findet am 11. Juni 2024 ab 18.00 Uhr in der Forum Factory statt.
Neue PV-Anlage in Spandau
In Zusammenarbeit mit der Szloma-Albam-Stiftung entsteht unsere neueste PV-Anlage in Spandau.
Neue Dachgenossenschaft: StadtWatt eG
Die BürgerEnergie Berlin gründet mit der StadtWatt ein Netzwerk zum Ausbau regenerativer Energien mit Wohnungsgenossenschaften aus Berlin und Potsdam.
Ist das Stimmrecht abhängig vom eingezahlten Kapital?
Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.
Wird verhindert, dass große Investoren die Genossenschaft dominieren oder gar übernehmen?
Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.
Warum für die Beteiligung der Bürger*innen eine Genossenschaft und keine andere Rechtsform?
Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es …
Ich bin bereits Treugeber*in. Wie kann ich meine Treugelder aufstocken?
Wenn du bereits Treugeber*in bist, kannst du deine Treugelder ganz einfach aufstocken, indem du einen weiteren Treuhandvertrag ausfüllst. Nutze dafür das allgemeine Treuhand-Formular und sende es unterschrieben per Post an die GLS Treuhand e.V.. Die Mindestsumme für eine Aufstockung der Treugelder beträgt 500,00 Euro. Bitte vermerke auf dem Formular, dass du bereits Treugeber*in bist. Für …
Wer ist der Treuhänder der BürgerEnergie Berlin?
Die GLS Treuhand e.V. ist Treuhänderin der BürgerEnergie Berlin. Sie ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die ihr Geld sinnvoll einsetzen möchten, mit gemeinnützigem Engagement und sozialem Unternehmertum zusammenbringt. Das Aufgabenfeld der GLS Treuhand bewegt sich in den Bereichen Stiften, Schenken und Vererben. Sie betreibt eigene Zukunftsstiftungen und ist Treuhänderin zahlreicher Stiftungen und Stiftungsfonds.
Gibt es Zinsen auf die Gelder auf dem Treuhandkonto?
Die Treugeber*innen erhalten für die Treugelder keine Zinsen. Die Zinsen, die auf dem Treuhandkonto entstehen, werden für die anfallenden Verwaltungsarbeiten (Erfassung der Daten, Verwaltung der Konten und ggf. Rückabwicklung der Gelder) verwendet. Bei den momentan üblichen Niedrigzinssätzen wird auch der Großteil der Zinsen für diese Verwaltungsarbeiten benötigt werden. Sollten darüber hinaus Zinsen anfallen oder sollte …
Kann ich den Treuhandvertrag kündigen, z.B. wenn ich das eingezahlte Geld benötige?
Für die Kündigung des Treuhandvertrags gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Rückzahlung der Treugelder erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der GLS Treuhand zu erfolgen. Adresse: GLS Treuhand e.V. 44774 Bochum
Was geschieht mit den auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträgen, wenn eine Beteiligung am Stromnetz nicht zustande kommt?
Wenn der Vorstand der BEB – BürgerEnergie Berlin – dem Treuhänder mitteilt, dass kein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist oder zustande kommen wird, dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die Treugeber zurückzahlen. Dies wird er innerhalb einer Frist von zwei Monaten tun. Die Treugeber …
Was geschieht mit den auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträgen, wenn es zu einer Beteiligung am Stromnetz kommt?
Wenn ein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB – BürgerEnergie Berlin – am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist und sicher gestellt ist, dass die Beteiligung vollzogen werden kann (also entsprechende Kredite zur Verfügung stehen), dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die BEB auszahlen. Die BEB wird damit alle Treugeber*innen als Mitglieder …