Wenn ein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB – BürgerEnergie Berlin – am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist und sicher gestellt ist, dass die Beteiligung vollzogen werden kann (also entsprechende Kredite zur Verfügung stehen), dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die BEB auszahlen. Die BEB wird damit alle Treugeber*innen als Mitglieder in die Genossenschaft aufnehmen. Die auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträge werden dann in Geschäftsanteile der BürgerEnergie Berlin umgewandelt.