Die Einnahmen eines Netzbetreibers setzen sich aus den sogenannten Netznutzungsentgelten zusammen, die jede/r Verbraucher*in mit der Stromrechnung zahlt. Momentan machen die Netznutzungsentgelte für Privathaushalte etwa 25 Prozent des Strompreises aus. Da ein Stromnetz ein natürliches Monopol, der Netzbetrieb also ein wettbewerbsfreier Markt ist, werden die Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur reguliert. Diese legt fest, welche Kosten die Netzbetreiber auf die Endverbraucher*innen umlegen können, wie hoch also entsprechend die Netzentgelte angelegt sein dürfen. Mit den Netznutzungsentgelten finanziert der Netzbetreiber dann die Instandhaltung des Netzes und Investitionen inkl. entsprechender Fremdkapitalkosten. Zusätzlich genehmigt die Bundesnetzagentur, dass jeder Netzbetreiber aus den Netzentgelten eine Eigenkapitalrendite erzielen darf. Derzeit liegt die genehmigte Rendite für Verteilnetzbetreiber im Durchschnitt bei fünf bis sieben Prozent.