Abseits des Sonderkündigungsrechts können Mitglieder ordentlich kündigen mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres gemäß §9 Abs. 1 der Satzung.
Abseits des Sonderkündigungsrechts können Mitglieder ordentlich kündigen mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres gemäß §9 Abs. 1 der Satzung.