Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.