Seit Jahresbeginn gelten zahlreiche Gesetzesänderungen der Bundesregierung zur Beschleunigung der Energiewende. Wir haben darauf einen kritischen Blick geworfen und stellten Forderungen für weitergehende Anpassungen auf.
Seit Jahresbeginn gelten zahlreiche Gesetzesänderungen der Bundesregierung zur Beschleunigung der Energiewende. Wir haben darauf einen kritischen Blick geworfen und stellten Forderungen für weitergehende Anpassungen auf.
Die Bundesregierung hat nicht nur mit dem Blick auf die Klimaziele des Landes, sondern auch mit der veränderten geopolitischen Situation in der Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine einen besonderen Fokus auf den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) gelegt.
In der Folge wurden unter anderem Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die spätestens zu Jahresbeginn wirksam wurden.
Insbesondere in den urbanen Metropolen, wo die Energiewende bislang kaum angekommen ist, ist der Transformationsdruck enorm. In Berlin steigt dieser zusätzlich, da ab dem 01.01.23 eine Pflicht besteht neugebaute oder sanierte Dächer mit Solartechnik auszustatten. Doch Schwierigkeiten den Solarstrom auch im Sinne der Bürger*innen zu verwenden bleiben weiterhin.
Wir blickten deshalb kritisch auf den gesetzlichen Rahmen und diskutieren:
An der Diskussion nahmen teil:
Dr. Astrid Aretz
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung e.V. (IÖW)
Schwerpunkte:
Nachhaltige Energiewirtschaft und Klimaschutz, Systemanalyse, Ökonomische Bewertungen, Klimaschutzstrategien
Bild: IÖW
Christoph Rinke
Vorstand BürgerEnergie Berlin
Bild: Thomas Bruns
Die Veranstaltung „Urbane Energiewende“ ist Teil der Veranstaltungsreihe:
Smart People – Energiewende und Klimaschutz in Berlin
Zu der Reihe gehören außerdem: