11.02.2020: Urbane Energiewende – Hoffnungsträger Photovoltaik

Für wirksamen Klimaschutz müssen wir ab sofort die Energiewende wesentlich stärker vorantreiben. Vor allem in den Städten ist dazu ein ambitionierter Ausbau notwendig. In unserer Veranstaltung diskutierten wir welche Änderungen wir dafür brauchen und welche wir erwarten dürfen.



Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein Kernpfeiler für wirksamen Klimaschutz in Deutschland. Allerdings ist dieser in den letzten Jahren ordentlich ins Stocken geraten. Das gilt vor allem für die Windenergie an Land: in 2019 sank der Zubau auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Zudem ist die Zukunft vieler Erneuerbarer Energien Anlagen aufgrund schwieriger regulatorischer Rahmenbedingungen unklar. Weiterhin fand die Energiewende bisher mit Windparks und PV-Freiflächenanlagen fast ausschließlich in ländlichen Regionen statt. Energie wird aber insbesondere in den Ballungszentren und Metropolen der Republik gebraucht.

Mit der Veranstaltung haben wir den Blick nach vorne geworfen: Auf die nächste Stufe der Energiewende, die sich verstärkt im Bereich urbaner Zentren abzuspielen hat.

 





Inhaltlich hat sich die Diskussion im wesentlichen in zwei Bereiche aufgeteilt: Die Novellierung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) auf bundespolitischer Ebene und die anstehende Überführung der Erneuerbaren Richtlinie der EU in nationales Recht.

Eine Perspektive zur zeitnahen Novellierung des EEG kristallisierte sich im Laufe des Abends nicht heraus. Die unterschiedlichen Motivationen in der Bundesregierung lassen derzeit keine Einigung zu. Damit bleibt ebenso offen, wann die im Klimaschutzschutzprogramm 2030 festgehaltene Prüfung von solarem Mieterstrom erfolgt. Die zentralen Forderung von:

  • Abschaffung des Förderdeckels Photovoltaik von 52GW, der vorraussichtlich im April 2020 erreicht ist und die
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom als Kernpfeiler für die urbane Energiewende

wurden von allen Teilnehmern eindringlich adressiert.

Der zweite Schwerpunkt des Abends griff auf die Erneuerbaren Richtlinie der EU zurück, welche seit einem Jahr besteht und spätestens Mitte 2021 in deutsches Recht überführt werden muss. Sie eröffnet viele Möglichkeiten für den Eigenverbrauch von Erneuerbaren Strom sowohl für Einzelpersonen als auch kollektiven Eigenverbrauch. Die zentralen Punkte sowie die daraus abgeleiteten Forderungen für die Überführung in nationales Recht können im nachstehenden Dokument nachgelesen werden.




Für die Veranstaltung waren neben knapp 120 interessierten Bürger*innen zu Gast:


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Timon Gremmels (MdB),
SPD Bundestagsfraktion


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Philipp Boos,
Rechtsanwalt Boos Hummel & Wegerich


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Anett Ludwig,
Team Energie & Bauen Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.


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Sebastian Sladek,
Vorstand Elektrizitätswerke Schönau eG




Der Abend fand statt am 11. Februar 2020.

Beginn: 18.30 Uhr (Ende gegen 20 Uhr)
Ort: GLS-Bank, Schumannstr. 10, 10117 Berlin

Wir danken der GLS Bank für die freundliche Unterstützung!



Die Veranstaltung wurde durchgeführt von:


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