13.06.2023: Generalversammlung der BürgerEnergie Berlin

Die Generalversammlung 2023 der BürgerEnergie Berlin eG findet am 13. Juni 2023 ab 18.00 Uhr im Refugio Neukölln statt.



Alle Mitglieder unserer Genossenschaft und alle Interessierten sind herzlich zu unserer Generalversammlung eingeladen.

Ort: Refugio Neukölln
Adresse: Lenaustraße 3, 12047 Berlin (U-Bhf. Hermannplatz)
Beginn: 18.00 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr)



Wir freuen uns auf die diesjährige Keynote von Dr. Arwen Colell.
Sie gibt uns einen Überblick über die anstehenden Novellierungen in der Energiepolitik der Bundesregierung.


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Dr. Arwen Colell
Geschäftsführerin decarbon1ze GmbH
Aufsichtsrätin Stromnetz Berlin GmbH und BürgerEnergie Berlin




Tagesordnung

 

Thema


Dauer


  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Wahl der Versammlungsleitung
  3. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr und Vorlage des Jahresabschlusses 2022
  4. Bericht des Aufsichtsrates
  5. Bericht über das Prüfungsergebnis durch den Prüfverband und Erklärung des Aufsichtsrates zum Ergebnis
  6. Beschlussfassung
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • über die Gewinnverwendung 2022
  1. Entlastung
  • der Mitglieder des Vorstandes
  • der Mitglieder des Aufsichtsrates
  1. Wahl zum Aufsichtsrat (gemäß §8 der Satzung Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern)
  2. Satzungsänderung digitale Generalversammlung
  • Aussprache
  • Beschlussfassung
ca. 60 Min.
 

Keynote von Dr. Arwen Colell

  1. Netzbeteiligung
  2. Klimaschutzprojekte der BürgerEnergie Berlin
  • Aussprache
  • Beschlussfassung
  1. Verschiedenes
ca. 60 Min.

 

Wir wollen mit dir ins Gespräch kommen! Im Anschluss an den formalen Teil unserer Generalverammlung stellen wir die Aktivitäten unserer Genossenschaft mit mehreren Infoecken vor. Unser ehrenamtliches Team steht dir Rede und Antwort zu unseren aktuellen Projekten und Tätigkeitsfeldern.
Bitte nimm dir dafür dieses Jahr etwas mehr Zeit.





Dokumente

Alle wichtigen Unterlagen für die Generalversammlung findest du hier:




Antworten rund um die Generalversammlung

Solltest du nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, kannst du eine andere Person bevollmächtigen, dein Stimmrecht für dich wahrzunehmen. Du findest die Vollmacht als Formular auf dieser Seite unter „Dokumente“. Diese Vollmacht ist ausgefüllt im Original am Einlass der Generalversammlung vorzulegen.

Nichtmitglieder können an der Veranstaltung teilnehmen, werden jedoch um vorherige Anmeldung unter info[at]buerger-energie-berlin.de gebeten. Bei der Generalversammlung sind ausschließlich die Mitglieder der BürgerEnergie Berlin eG stimmberechtigt.

Die Generalversammlung beginnt um 18 Uhr, der Einlass ist bereits ab ca. 17.30 Uhr möglich.

Als weiterführende Information für die Generalversammlung steht dir der aktuelle Geschäftsbericht digital zur Verfügung. Er ist auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt. Auf der Versammlung werden wir einige wenige gedruckte Exemplare vorhalten.

Die Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand für die Beschlussfassungen können vorab eingesehen werden. Sie sind auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt.

Alle Bestimmungen zur Generalversammlung und zur Genossenschaft kannst du in unserer Satzung nachlesen. Sie sind auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt.

Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge für die Tagesordnung vorab an den Vorstand senden. Diese kannst du per e-Mail an info[at]buerger-energie-berlin.de senden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand. Bitte beachte, dass 10 Tage vor der Generalversammlung die abschließende Tagesordnung allen Mitgliedern vorliegen muss.

Näheres dazu regelt § 6 Abs. 1 und 2 unserer Satzung sowie §44 und §45 des GenG.

Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge für Beschlussfassungen vorab an den Vorstand senden. Sende diese bitte an info[at]buerger-energie-berlin.de und teile darin auch Zweck und Gründe für den Gegenstand zur Beschlussfassung mit. Die Enscheidung, ob der Vorschlag zur Abstimmung aufgenommen wird, obliegt dem Vorstand. Bitte beachte, dass 10 Tage vor der Generalversammlung die abschließende Tagesordnung allen Mitgliedern vorliegen muss.

Näheres dazu regelt § 6 Abs. 1 und 2 unserer Satzung sowie §44 und §45 GenG.

Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern in den Aufsichsrat machen. Die Wahlvorschläge müssen zwei Wochen vor der Generarlversammlung schriftlich eingegangen sein. Bitte sende deine Wahlvorschläge an info[at]buerger-energie-berlin.de.

Dieser Punkt ist in unserer Satzung unter § 8 Abs. 4 geregelt.