Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist.
Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Sollte die BEB Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung der BEB auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.